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WERBEatelier-Thun

Unser oberstes Ziel ist es, qualitativ hoch stehende Leistungen für unsere Auftraggeber zu erbringen.

1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen
dem WERBEatelier-Thun und ihren Auftraggebern (Kunden)
dem WERBEatelier-Thun und ihren Auftragnehmern (Lieferanten)
und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Auftraggebern/Lieferanten mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Lieferanten und dem WERBEatelier-Thun gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind.
Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.

2. Vertragsabschluss und Kündigung
Die Angebote des WERBEatelier-Thun sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Die von uns präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich – nur wo explizit ausgewiesen – als Pauschalen, in allen anderen Fällen beziehen sie sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MwSt.
Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch des WERBEatelier-Thun für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das WERBEatelier-Thun ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von uns die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Kostenvoranschläge vom WERBEatelier-Thun sind grundsätzlich verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10 % übersteigen, hat das WERBEatelier-Thun den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen vom WERBEatelier-Thun innerhalb von 30 Tagen zahlbar.

5. Präsentation
Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht dem WERBEatelier-Thun in der Regel ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10 % des erwarteten Auftragsvolumens), das zumindest anteilsmässig den Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält das WERBEatelier-Thun nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei dem WERBEatelier-Thun. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke vom WERBEatelier-Thun nur für die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Auftraggeber abgetreten.
Sämtliche anderen Rechte an den Arbeiten liegen beim WERBEatelier-Thun.
Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten.

7. Kennzeichnung
Das WERBEatelier-Thun ist nach Absprache berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen.

8. Termine
Das WERBEatelier-Thun setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Keine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht, wenn die Terminverzögerung zufolge Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht wird. Der Auftraggeber hat dem WERBEatelier-Thun eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des WERBEatelier-Thun. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom WERBEatelier-Thun beruhen.

10. Haftung
Das WERBEatelier-Thun haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung  entstehen. Jede weitere Haftung vom WERBEatelier-Thun für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Beziehung zu Auftragnehmern (Lieferanten)
Das WERBEatelier-Thun kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber) erteilen. Die Lieferanten haben in diesem Fall ihre Forderungen ausschliesslich bei den Auftraggebern geltend zu machen. Das WERBEatelier-Thun haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von ihm im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem WERBEatelier-Thun und dem Auftraggeber gilt schweizerisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Thun. Das WERBEatelier-Thun bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber (Kunden) auch an seinem Domizil zu belangen.